
EU-Gebäuderichtlinie soll Sanierungspflichten bringen
Der europäische Gebäudebestand braucht dringend eine Renovierungswelle und eine grüne und digitale Transformation, um die Klimaziele zu erreichen. Der Energieverbrauch bestehender Gebäude muss deutlich gesenkt werden. All dies kann größtenteils nur schrittweise umgesetzt werden. Die Technologien, um das Ziel eines "klimaneutralen Gebäudebestands“ bis 2045 in Deutschland und 2050 in Europa zu erreichen, sind bereits verfügbar und die technologischen Entwicklungen werden ein zusätzlicher Treiber sein. Die EPBD muss den rechtlichen Rahmen schaffen, um diese ambitionierten Ziele zu erreichen.
Viele im EPBD-Entwurf gesetzten Akzente wie die aktualisierten nationalen Aktionspläne zur Gebäudesanierung, der Zugang zu Daten für das Monitoring und Energiedienstleistungen sowie die Stärkung des Lebenszyklusansatzes in Gebäuden gehen in die richtige Richtung.
Gleichzeitig gibt es aber auch einige Punkte, die der Industrie Sorgen bereiten oder Fragen aufwerfen. Dies betrifft insbesondere die Mindestenergieeffizienzstandards (Minimum Energy Performance Standards), das Null-Emissions-Gebäude (Zero-Emission Building) und die damit unmittelbar zusammenhänge Frage nach den Arbeitskräften.
Mindestenergieeffizienzstandards für den Bestand
Der EPBD-Entwurf sieht vor, verpflichtende Sanierungsmaßnahmen für die sogenannten „worst performing buildings“, also die 15 Prozent der Gebäude in den Energieeffizienzklassen G und H mit der schlechtesten Leistung in Bezug auf Treibhausgase, einzuführen. Da diese Gebäude auch für über 50 Prozent des CO2-Ausstoßes verantwortlich sind, hält der BDI in diesem Fall eine Einführung mit einer ausreichend langen Vorlaufzeit für zielführend, auch wenn er Sanierungspflichten grundsätzlich kritisch gegenübersteht. Bevor Ordnungsrecht zur Anwendung kommt, sollten bestehende Instrumentarien optimiert und vollends ausgeschöpft werden. Dazu zählen beispielsweise geringinvestive Maßnahmen einschließlich Geräten zur Messung von Mindesteffizienzstandards für Heizungsanlagen als kostengünstige und schnell umsetzbare Überbrückungsinstrumente. Ein Förderprogramm sollte begleitend zur Einführung der Mindestenergieeffizienzstandards für Gebäude lanciert werden, um unterstützend zu wirken und Anreize zu setzen.
Null-Emissions-Gebäude für den Neubau
Das Null-Emissions-Gebäude ersetzt das Niedrigenergiegebäude. Insofern findet eine Verlagerung von Energie zu Emissionen statt. Die Einführung von „Zero-Emission Buildings“ in einer „Zero Carbon World“ ist nur konsequent. Dem Entwurf zur Folge soll ab 2027 jedes neue öffentliche Gebäude und ab 2030 jeder Neubau ein Null-Emissions-Gebäude sein. Der Teufel liegt aber wie so oft im Detail, da die Schwellenwerte, welche im Annex III zum EPBD-Entwurf aufgeführt sind, auch auf Bestandsgebäude Bezug nehmen. Jedoch ist es aus wirtschaftlicher Sicht nicht vertretbar, existierende Gebäude auf Neubaustandard zu sanieren. Dies bestätigen auch alle aktuellen Klimastudien in Deutschland. Daher braucht es im EPBD-Entwurf eine Klarstellung, dass die Schwellenwerte nur für Neubaugebäude gelten. Daher brauchen wir unterschiedliche Kennwerte für den Neubau und den Bestand.
Die Frage nach den Fachkräften
Mit der Einführung von Mindestenergieeffizienzstandards für den Bestand und dem Null-Emissions-Haus-Standard für den Neubau haben wir eine gleichzeitige Verschärfung von Anforderungen auf beiden Ebenen. In der Wirkungskette kann dies zu Kostensteigerungen und zur Verschärfung des Fachkräftemangels führen, was die Erreichbarkeit beider Ziele deutlich erschwert. Die aktuelle BDI-Studie „Klimapfade 2.0“ geht davon aus, dass die Sanierungsrate in Deutschland von rund 1,1 Prozent pro Jahr auf rund 1,9 Prozent im Jahr 2030 verdoppelt werden muss. Zusätzlich hat eine Studie des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) im Auftrag des ZIA für Deutschland errechnet, dass dies 350.000 zusätzliche Fachkräfte bedeutet, eine Verdoppelung auf 700.000. Der BDI ist davon überzeugt, dass es einen koordinierten europäischen Ansatz zur Erhöhung der Fachkräfte braucht. Andernfalls würde es zu einer Abwanderung von Fachkräften zwischen den Mitgliedsstaaten kommen und so zu einem Kannibalisierungseffekt.
Eine ausführliche Darstellung finden Sie in der nachfolgenden BDI-Stellungnahme zur EPBD.
Falls Sie weitere Fragen zur Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (EBPD) haben, steht Ihnen Herr Michael Wolfram (m.wolfram@ieg.bdi.eu) gern zur Verfügung. Er betreut in der BDI-Initiative „Energieeffiziente Gebäude“ dieses Thema und weitere europäische Anliegen.